Mit Open Educational Resources (OER), also mit freien Bildungsressourcen, schaffen Sie einen Beitrag zur freien Bildung. Mit dieser Seite wollen wir Ihnen dabei helfen, Ihre Bildungsinhalte zu teilen.
OER sind ein Überbegriff für durch Standardlizenzen frei zugänglich gemachte Bildungsressourcen, die jeder teilen, verändern und vervielfältigen kann. Diese Inhalte können dann auf einer Plattform für OER-Materialien zur Verfügung gestellt werden. Dabei kann es sich z.B. um Prüfungsfragen, Einzelmedien oder gesamte Kurse handeln.
Durch den offenen Austausch auch mit anderen Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern können OER sukzessive optimiert werden und bleiben so stets auf einem aktuellen Stand. Dadurch wird Lehre insgesamt, aber auch die Forschung zunehmend transparent und kollaborativ. Die freie Zugänglichkeit von OER gewährleistet zudem eine größere Chancengleichheit innerhalb der Bildung.
Durch die Nutzung von OER kann bei der Erstellung von Lehrmaterialien erheblich Zeit eingespart werden, die dann etwa in die eigene Forschungsarbeit investiert werden kann. Insgesamt kann die Bereitstellung von OER auch die Reputation der Lehrenden und der gesamten Hochschule steigern.
Grundsätzlich sind Inhalte, wenn sie veröffentlicht werden, nicht mehr im Kontext der geschlossenen Umgebung der Lehre zu sehen. Inhalte, die nur nach §60a für die Lehre nutzbar sind, müssen für die Veröffentlichung als OER anders eingebunden werden. Hier sind ein paar Vorschläge:
- Wenn es sich um Literatur handelt, kann man die Literaturangabe bereitstellen. Hochschulangehörige haben oft Zugriff über das Hochschulnetz.
- Bei Videos kann man mit Einbettungen aus Seiten arbeiten.
- Links sind immer möglich.
Es empfehlen sich die CC-Lizenzen, die die Nutzungsbedingungen deutlich kennzeichnen. Es gibt insgesamt sieben verschiedene CC-Lizenzen. Im Sinne von OER gibt es aber lediglich drei wirklich offene CC-Lizenzen:
- (CC 0)
- CC BY
- CC BY SA
Bitte beachten Sie, dass für die CC BY NC-Lizenz an Privatschulen und -hochschulen starke Nutzungseinschränkungen gelten. Außerdem können diese Inhalte dann nicht auf den meisten freien Wissensdatenbanken wie Wikimedia Commons eingestellt werden. Die OER sollten dann entsprechend der TULLU-Regel gekennzeichnet werden: Titel des Werkes, Urheber-Name, Lizenzversion mit allen Bestandteilen, Link für vollständigen Lizenztext, Ursprungsort des Materials (Link zum Material).
Sind die Ausgangswerke unterschiedlich lizensiert, müssen bei einer einfachen Verwendung alle vorkommenden Lizensierungen einzeln genannt werden. Wird das Material verschmolzen bzw. bearbeitet oder verändert, entsteht dadurch ein neues Werk, dem man eine eigene Lizenz zuordnen kann. Diese Lizenz richtet sich jedoch nach demjenigen Material, das die Lizenz mit den meisten Einschränkungen aufweist.
Eine gute Übersicht über mögliche Lizensierungen finden Sie unter diesem Link
Metadaten sind Informationen über Ihren Inhalt. Sie tragen maßgeblich zur Auffindbarkeit Ihrer OER bei. Um gute Metadaten zu vergeben, sollten Sie überlegen, welche Informationen die Personen brauchen, die Ihre OER nutzen sollen. Hierzu gehören z.B. Angaben zur Urheberschaft, Art des Inhalts, Fächergruppe/Fach, Sprache, Lizenzart…
Je nach Inhalt werden Sie die Metadaten unterschiedlich angeben können (Literaturverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Abspann im Film, Metadatereiter im Lernmodul). Für Metadaten (anders als für Schlagworte) gibt es unterschiedliche Standards zur Systematisierung (z.B. DINI).
Für die Bereitstellung der Metadaten gibt es je nach Plattform (Lernplattform, Cloud, etc.), auf der Sie veröffentlichen unterschiedliche Wege (siehe oben “Veröffentlichungsorte”). Ihre lokalen Servicestellen sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
Auf dem OER-Späti können Sie sich Beispiele für eine solche Zuordnung anschauen. Dort finden Sie auch ein Formular, welches Ihnen einen ersten Eindruck von möglichen wichtigen Metadaten gemäß des DINI-Standards geben.
Klären Sie für Ihr Projekt die folgenden Fragen:
- Gibt es Bestimmungen an Ihrer Hochschule zur Veröffentlichung?
- Welche Personen waren an der Erstellung beteiligt? Ggf. sollten Sie deren Einverständnis einholen
- Welche Persönlichkeitsrechte kommen zum Tragen? (z.B. Datenschutz, Recht am eigenen Bild)
- Nutzen Sie Fremdmedien? Wenn ja, klären Sie, dass Sie diese veröffentlichen dürfen
Ansprechpersonen OER
- Frankfurt University of Applied Sciences: Lars Peppel und Sarah Malewski
- Goethe-Universität Frankfurt: Michael Eichhorn, 069-79823609
- Hochschule Darmstadt: Wolfgang Baier, 06151-1630237
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst: Constanze Gruhle, 069-154007231
- Hochschule Fulda: Hans-Martin Pohl, 0661-96409554, Website
- Hochschule Geisenheim University: Carolin Richardt, 06722-502785
- Hochschule RheinMain: Robert Hörhammer, 0611-94951750
- Justus-Liebig-Universität Gießen: Frank Waldschmidt-Dietz und Benedikt Klein
- Philipps-Universität Marburg: Sophia Hercher, 06421 2826691, Website
- Technische Hochschule Mittelhessen: Daniela Kamutzki, 0641-3094092
- Technische Universität Darmstadt: Christian Hoppe, 06151-1676681, Website
- Universität Kassel: Pascal Fischer, 0561 804-2426, Website
Ansprechpersonen Veröffentlichung
- Goethe-Universität Frankfurt: Open-Access-Beauftragter der Goethe-Universität: Dr. Roland Wagner, Tel. 069 / 798-49101
- Justus-Liebig-Universität Gießen: Funktionsadresse der Open Access Beauftragten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Open Access Beratung der Justus-Liebig-Universität Gießen: Florian Ruckelshausen und Eva Glaser