Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefrei ist ein Internet-Angebot dann, wenn es auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dabei müssen sowohl die Technik (Browser, Betriebssystem) als auch der Inhalt der Website (Verständlichkeit, Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit) barrierefrei gestaltet sein.

Betreiber von https://www.hessenhub.de ist die Gemeinsame Servicestelle des vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten Projekts „Digital gestütztes Lehren und Lernen in Hessen“.
Das Projekt wird im Auftrag des Landes Hessen von folgenden hessischen Hochschulen umgesetzt: Frankfurt University of Applied Science, Goethe-Universität Frankfurt, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, Hochschule Darmstadt, Hochschule Fulda, Hochschule Geisenheim University, Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main, Hochschule Rhein Main, Justus-Liebig-Universität Gießen, Philipps-Universität Marburg, Technische Hochschule Mittelhessen, Technische Universität Darmstadt, Universität Kassel.

Die Gemeinsame Servicestelle ist bemüht, das Internet-Angebot im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) Nutzenden barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die konkreten Anforderungen an die Gestaltung der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 HVBIT. Eine Überprüfung dieser Website inklusive ihrer mobilen Webansicht auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen hat ergeben, dass die Webseite wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0.) vereinbar ist.

Nachfolgende Bereiche sind bisher nicht barrierefrei gestaltet:

Inhalte der HessenHub Servicestelle

  • Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.

Begründung

Seit Beginn des Projekts im Februar 2019 koordiniert die Gemeinsame Servicestelle die Mitarbeit der projektbeteiligten Hochschulen in den Teilprojekten und entwickelt und betreibt die für die Projektarbeit erforderliche Infrastruktur. Dies umfasst neben dem Betrieb zahlreicher Dienste auch die Umsetzung der Projektwebsite unter https://www.hessenhub.de. Aufgrund des Umfangs der zuvor genannten Aufgaben und der begrenzten Anzahl an Mitarbeitenden konnte die vollständig barrierefreie Gestaltung der Website bisher nicht umgesetzt werden. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit innerhalb der im Verantwortungsbereich der Gemeinsamen Servicestelle befindlichen Inhalte unter https://www.hessenhub.de zum jetzigen Zeitpunkt, stellt demnach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar.

Geplante Maßnahmen

Alle durch die Gemeinsame Servicestelle erstellten Beiträge werden auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit hin überprüft. Im Anschluss wird ein Zeitplan zur Nachbesserung erstellt. Eine vollumfängliche Gewährleistung der Barrierefreiheit betreffend aller durch Mitarbeiter*innen der Gemeinsamen Servicestelle erstellten Beiträge ist sodann – soweit umsetzbar – geplant.

Inhalte projektbeteiligter Hochschulen

  • Einige Seiten liegen nicht einsprachig vor.
  • Teilweise sind Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten nicht verfügbar.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in barrierefreier Form vor.
  • Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternativen für Videos sind nicht verfügbar.

Begründung

Alle Mitarbeiter*innen der projektbeteiligten Hochschulen haben die Möglichkeit über ein ausdifferenziertes Rollen-Rechtekonzept die Website aktiv mit zu gestalten. Die Förderung der Zusammenarbeit aller projektbeteiligten Hochschulen ist essenzieller Bestandteil des Projekts.
Aufgrund der Ermöglichung autonomer Arbeitsweise kann eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Website seitens des Betreibers nicht vollumfänglich sichergestellt werden. Zudem steht die vollständige Kontrolle aller Beiträge durch die Gemeinsame Servicestelle dem Grundgedanken einer gemeinschaftlichen Arbeitsweise innerhalb des Projekts entgegen.
Um die Umsetzung der Barrierefreiheit dennoch möglichst vollumfänglich gewährleisten zu könne, werden alle an der Gestaltung der Website beteiligten Mitarbeiter*innen mit Freischaltung ihres Accounts auf interne Hilfedokumente und den Redaktionsleitfaden der Website hingewiesen. Diese Dokumente beinhalten den ausdrücklichen Hinweis auf die bestehende gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Beiträgen.

Geplante Maßnahmen

Die HessenHub Servicestelle ist bemüht die getroffenen Maßnahmen zu verbessern und so die barrierefreie Gestaltung der gesamten Website herbeizuführen. Konkret ist folgendes Vorgehen geplant:
Ab sofort erhalten Mitarbeiterinnen projektbeteiligter Hochschulen mit Freischaltung ihres Accounts per E-Mail den ausdrücklichen Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Beiträgen. Die internen Hilfedokumente und der Redaktionsleitfaden werden dahingehend überarbeitet, dass die gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten für Leser*innen in verständlicher Form deutlich wahrnehmbar ist.

Externe Inhalte

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.hessenhub.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Für die barrierefreie Darstellung extern verlinkter Seiten ist der Betreiber von https://www.hessenhub.de nicht verantwortlich.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für alle Anwendungen, die unter der Projekt-Website https://www.hessenhub.de/ verfügbar sind.

Zeitpunkt der Erstellung und Verwendete Methode

Diese Erklärung wurde am 09.11.2020 erstellt.
Die Überprüfung der gesetzlich festgelegten Anforderungen wurde im Rahmen der Selbstbewertung durchgeführt.

Stand der Erklärung

Letzte Aktualisierung: 19.10.2021

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@hessenhub.de.

Durchsetzungsverfahren

Die HessenHub Servicestelle ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für sie nicht zufriedenstellend sein, können sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium Gießen wenden.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Regierungspräsidium Gießen
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2901 Fax.: +49 611 32764 4036 E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de